Urne im eigenen Garten beisetzen
Einschränkungen in Deutschland
Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Der Friedhofszwang verbietet es in Deutschland, die Asche eines Verstorbenen im Privatbereich zu verwahren. Sowohl der Leichnam als auch die Kremationsasche wird den Angehörigen nicht übergeben. Überführungen sind daher nur durch einen Bestatter möglich. Urnen dürfen zudem als spezielles Paket per Post verschickt werden. Dennoch steigt die Zahl der Menschen, die eine freie Verfügung über die Totenasche wünschen, in Deutschland stetig an.
In Bremen darf die Asche seit dem 1. Januar 2015 durch die Vorlage einer Bestattungsverfügung mit Angabe des Beisetzungsorts und den Nachweis über die Bestimmung einer Person zur Totenfürsorge auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen des Landes Bremen verstreut werden. Dies bedeutet, dass Sie die Asche Ihres geliebten Menschen in Ihrem Garten verstreuen dürfen. Voraussetzung ist, dass der Verstorbene dies ausdrücklich vor seinem Tod festgelegt hat, in Bremen gewohnt hat und der Grundstückseigentümer einverstanden mit der Verstreuung ist.