Wo kann ich eine Urne platzieren?
Wo bewahren Sie die Urne auf?
Die übliche Variante ist die Bestattung der Urne auf einem Friedhof. Dort wird die Urne entweder in einem Urnengrab beigesetzt oder überirdisch in einem Kolumbarium (Urnennische) bewahrt. Der Wunsch, den Angehörigen bei sich zu haben, die Urne mit nach Hause zu nehmen oder im eigenen Garten beizusetzen, wird ebenfalls häufig geäußert. In Deutschland ist Ihnen dieses Vorgehen in der Regel nicht erlaubt.
Im deutschen Bestattungsrecht ist die freie Verfügung über die Asche eines Verstorbenen nicht vorgesehen. Der Friedhofszwang verbietet es in Deutschland, die Asche eines Verstorbenen im Privatbereich zu verwahren oder zu verstreuen. Eine Ausnahme bildet Bremen, wo seit 2015 durch die Vorlage einer Bestattungsverfügung mit Angabe des Beisetzungsorts und den Nachweis über die Bestimmung einer Person zur Totenfürsorge auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen des Landes Bremen verstreut werden darf.
Falls Sie die Urne des Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beisetzen wollen, haben Sie trotz des geltenden Friedhofszwangs in Deutschland weitere Möglichkeiten für eine Bestattung. Als Ausnahmen von dieser Regelung sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung sowie auf einem Waldfriedhof, wie beispielsweise einem Friedwald oder Ruheforst, zu nennen. Seebestattungen erfordern das Einverständnis des Verstorbenen zu Lebzeiten und dürfen nicht auf eigene Faust durchgeführt werden. Desweiteren sind Seebestattungen ausschließlich in der Nord- und Ostsee gestattet, nicht in Binnengewässern.
In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird.